Leistungen

Die logopädische Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung (Rezept), welche der behandelnde Arzt (Allgemeinmediziner, Kinderarzt, HNO, Neurologe, Kieferorthopäde/Zahnarzt) ausstellt. Anfallende Kosten werden bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahre von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen. Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene liegt bei 10% der Therapiekosten sowie einer Rezeptgebühr von 10€.